Kurzgutachten

Warum ein Kurzgutachten?

Ein neutrales Kurzgutachten dient der Beweissicherung.Bei Unfallschäden unter ca. 750,00€ Schadenhöhe spricht man von einem Klein- oder Bagatellschaden, hier ist ein Kurzgutachten sinnvoll.

Oft rät Ihnen die gegenerische Versicherung aus Gründen der Kostenersparnis einen Kostenvoranschlag in der Werkstatt erstellen zu lassen.

Kostenvoranschläge durch die Werkstatt haben jedoch vor Gericht keinerlei Beweissicherungsfunktion und enthalten weder eine Beurteilung der Wertminderung noch eine detallierte Schadenbeschreibung.

Bei der Entscheidung, ob es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden oder doch um einen weit aus höheren Unfallschaden handelt, helfen wir Ihnen gerne vor Ort.